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Impressum und Widerrufsbelehrung im Facebook Marketplace

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Offenbar als Konkurrenz zu "Ebay Kleinanzeigen" startet Facebook einen eigenen Kleinanzeigenmarkt. Nach derzeitigen Informationen stellt ein Facebook Kleinanzeigenangebot noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine sog. invitation ad offerendum, bei dem es auch keinen automatisierten Bestellablauf gibt.

Als gewerblicher Verkäufer muss man auch bei der Nutzung dieses Anzeigenmarktes unbedingt die Regeln des Fernabsatzrechts beachten, da anderenfalls Abmahnungen drohen.

Zu diesen Regeln gehört u.a. das Vorhalten eines Impressums (Anbieterkennzeichnung).

Gemäß § 5 TMG muss dies Name , Anschrift und ggf. die Vertretungsberechtigten, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, ggf. Handelsregister, Registernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer enthalten.

Diese Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Neben der Anbieterkennzeichnung müssen die üblichen vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt werden. Dazu gehören die Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, AGB und Kundeninformationen. Zudem der Gesamtpreis der Ware, sowie die Zahlungs- und Lieferbedingungen. Schließlich ist ein Hinweis auf die Online-Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission erforderlich.

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